Rechtsprechung - Urheberrecht
GEMA bricht Verhandlungen mit YouTube ab
Seit einem Jahr verhandelte die GEMA mit YouTube erfolglos über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Dies bedeutet für die Urheber musikalischer Werke, die von YouTube genutzt werden, dass sie seit April 2009 keine Tantiemen für ihre Werke erhalten. Nun hat die GEMA die Verhandlungen mit YouTube abgebrochen. Im Verbund mit acht weiteren internationalen Verwertungsgesellschaften möchte die GEMA ein Zeichen setzen: Musik hat ihren Wert.
10.05.2010 | Ansprechpartner: Rechtsanwältin Denise Himburg
BGH verhandelt am 18.03.2010 über Sicherungspflichten eines W-Lan-Anschlussinhabers
Der BGH (Az.: I ZR 121/08) verhandelt am 18.03.2010 darüber, ob und welche Prüf- und Sicherungspflichten einem Anschlussinhaber, der ein W-Lan nutzt, obliegen. Die Revision bezieht sich auf das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 01.07.2009 (Az.: 11 U 52/07), das eine solche Pflicht - anders als das Ausgangsgericht, das LG Frankfurt (Urteil vom 05.10.2007, Az.: 2/3 O 19/07) verneint hatte.
10.03.2010 | Ansprechpartner: Rechtsanwältin Denise Himburg
OLG Köln: Haftung des Anschlussinhabers für illegales Filesharing
Das OLG Köln hatte sich einmal mehr mit der Frage der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing zu befassen und bestätigte die gegen den Anschlussinhaber vom LG Köln erlassene Einstweilge Verfügung mit Beschluss vom 11.09.2009 (6 W 95/09). Sämtliche Einwände des Anschlussinhabers, insbesondere, dass zum Tatzeitpunkt niemand zu Hause war, wies es als unbeachtlich zurück.
08.03.2010 | Ansprechpartner: Rechtsanwältin Denise Himburg
LG Köln: Streitwert bei unberechtigter Nutzung eines Fotos 6.000 EUR
Das LG Köln hat mit Beschluss vom 13.01.2010 (Az. 28 O 688/09) entschieden, dass der Streitwert im Falle der gerichtlichen Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen unberechtigter Nutzung eines Fotos mit 6.000 EUR zu beziffern ist.
07.03.2010 | Ansprechpartner: Rechtsanwältin Denise Himburg
LG Düsseldorf: Haftung des Anschlussinhabers als Täter für illegales Filesharing Dritter
Das LG Düsseldorf hatte sich mit der Frage der Haftung des Anschlussinhabers für von seinen volljährigen Kindern begangene Urheberrechtsverletzung durch illegales Filesharing zu befassen. In seinem Urteil vom 27.5.2009 (Az. 12 O 134/09) vertrat das LG die Ansicht, dass dem Anschlussinhaber nach der Überlassung eines Internetanschlusses an volljährige Kinder eine verdachtsunabhängige Überwachungspflicht zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen obliegt. Die Anmeldung eines Internetzugangs stelle eine Eröffnung einer neuen Gefahrenquelle dar; verletze der Anschlussinhaber ihm obliegende Sicherheits- und Überwachungspflichten, hafte er als Täter, und nicht nur als Störer. Die vom BGH in seinem Halzband-Urteil entwickelten Grundsätze (Haftung als Täter bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten) seien auf Filesharing-Fälle übertragbar.
25.02.2010 | Ansprechpartner: Rechtsanwältin Denise Himburg
OVG Berlin-Brandenburg: Kinobetreiber vorerst nicht zur Filmabgabe nach Filmförderungsgesetz verpflichtet
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in insgesamt 12 Verfahren entschieden, dass Betreiber von Multiplex-Filmtheatern vorerst nicht zur Zahlung der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz verpflichtet sind.
24.02.2010 | Ansprechpartner: Rechtsanwältin Denise Himburg

