Im Palais am Bundesrat 

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Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht

Das Gesellschaftsrecht, insbesondere das Kapitalgesellschaftsrecht, gehört zu den Kernkompetenzen der Kanzlei. Im Anschluss an die Gründung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung betreuen wir diese Gesellschaften bei Kapitalmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Finanzierungen, der Gestaltung von Mitarbeiter-Beteiligungsmodellen, z.B. Aktien-Optionsplänen, bei Umwandlungen und Verschmelzungen, der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen sowie dem Ausschluss und der Abfindung von Gesellschaftern und der Haftung von Vorständen und Geschäftsführern.

 

Wir vertreten weiterhin Gesellschaften bei Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen. Besondere Expertise haben wir bei der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung von Finanzierungen, gleichviel, ob diese sich dabei um Eigenkapital- oder Fremdkapitalfinanzierung handeln oder Mezzanine-Finanzierungsinstrumente zum Einsatz kommen.

 

In den vergangenen Jahren hat der Umfang der kapitalmarktrechtlichen Beratung erheblich zugenommen. Wir haben Gesellschaften und ihre Beteiligungsgeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Börsengängen beraten, Beteiligungsgesellschaften bei der Durchführung von Übernahmen börsennotierter Gesellschaften begleitet und gegenüber der BaFin vertreten. Börsennotierte Mandanten unterstützen wir bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach dem WpHG und anderer kapitalmarkt- und aktienrechtlicher Vorschriften.

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